Grundsätzlich gilt die Hausordnung.pdf

Ergänzungen

Hausruhe

§ 1 Gegenseitige Rücksichtnahme und Hausruhe
Die Hausruhe ist im Interesse aller Bewohnerinnen und Bewohner zu respektieren, auch im Garten und auf den Balkonen.

Eingangstüre

§ 2 Sicherheit
Die Eingangstüre sollte nach Eindunklen geschlossen bleiben bis zur Morgendämmerung. Im Winter, wenn geheizt wird, sollte der Türhalter (das Holz, dass die Türe offen hält), nur spärlich verwendet werden, um Energieverschwendung zu vermeiden.

Waschen

§ 7 Waschküche und Trockenraum

  • Samstag und Sonntag ist die Nutzung gemäss Wasch-Plan erlaubt.
  • Der Trockenraum sollte nur während der zugeteilten Zeiten oder freien Zeiten genutzt werden.
  • Wäsche nicht länger hängen lassen als die zugeteilten Zeiten.
  • Wäsche, die die Vorgängerin nicht abgenommen hat, kann im weissen Wäschekorb platziert werden.
  • Die Nachfolgerin freut sich über einen sauberen Trockenraum.