Grundsätzlich gilt die Hausordnung.pdf
§ 1 Gegenseitige Rücksichtnahme und Hausruhe
Die Hausruhe ist im Interesse aller Bewohnerinnen und Bewohner zu respektieren, auch im Garten und auf den Balkonen.
§ 2 Sicherheit
Die Eingangstüre sollte nach Eindunklen geschlossen bleiben bis zur Morgendämmerung. Im Winter, wenn geheizt wird, sollte der Türhalter (das Holz, dass die Türe offen hält), nur spärlich verwendet werden, um Energieverschwendung zu vermeiden.
§ 7 Waschküche und Trockenraum